Des Weiteren verurteilte das Gericht den Gesuchsteller zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festlegung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 3 Tage, zu anteilsmässiger Übernahme der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten und stellte fest, dass das erstinstanzliche Urteil in allen weiteren Belangen in Rechtskraft erwachsen war. Eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht wurde am 25. November 2019 abgewiesen. 1.2