2015 und am 7. Februar 2017, der Zechprellerei, mehrfach, teilweise geringfügig begangen zwischen dem 28. Oktober 2015 und 7. Februar 2017. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Gesuchsteller zu einer Freiheitsstrafe von 185 Tagen (teilweise als Zusatzstrafe), zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, unter Festlegung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 5 Tage, zur anteilsmässigen Übernahme der erstinstanzlichen Verfahrenskosten und zur Leistung von Schadenersatz an die zwei Privatkläger. Zudem verhängte das erstinstanzliche Gericht eine Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren.