Es sprach ihn ferner frei vom Vorwurf des Betrugs, evtl. gewerbsmässig, angeblich begangen in der Zeit vom 7. Februar 2012 bis 25. Februar 2017, vom Vorwurf des versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich mehrfach begangen im Zeitraum vom 29. Juni 2016 bis 1. März 2017, und vom Vorwurf der Sachentziehung, angeblich begangen im Zeitraum vom 14. Januar 2017 bis 8. Februar 2017. Hingegen sprach es ihn schuldig des gewerbsmässigen Betrugs, mehrfach begangen zum Nachteil mehrerer Geschädigter im Zeitraum vom 14. November 2014 bis 1. März 2017, der Sachentziehung, mehrfach begangen am 9. November