direkt Fragen zu stellen (sog. Konfrontationsrecht) sei im früheren Verfahren verletzt worden. B.________ habe angegeben, von zwei Männern angegriffen worden zu sein. Aber nur er sei wegen Angriffs verurteilt worden. B.________ sei nicht gefragt worden, wer von beiden welche Handlungen vorgenommen habe, obwohl dies für eine Verurteilung entscheidend sei. Er sei von B.________ in der Nacht vor und am 17. November 2011 massiv bedroht worden. Seine damalige Strafanzeige sei in den Akten.