4. Am 30. November 2020 reichte der Gesuchsteller eine Replik ein (pag. 25 ff.) und formulierte neu seine Anträge wie folgt (pag. 25): 1. Das Revisionsgesuch vom 5. November 2020 gutzuheissen und meinen Fall mit B.________ erneut aufzunehmen und zu beurteilen. 2. Meine Strafanzeige vom 17. November 2011 bei der Polizeiwache Bern/Bümpliz bzgl. Mord, Vergewaltigung und Bombentat Drohungen in den Akten beizuziehen. 3. Für den Fall der Gutheissung des Revisionsantrages und bei einem Freispruch wegen Angriffs zum Nachteil von B.________ die ausgesprochene Freiheitsstrafe vom 7. November zu mildern.