2. Mit Eingabe vom 4. November 2020 an das Obergericht des Kantons Bern – welche als Revisionsgesuch entgegengenommen wurde - verlangte der Gesuchsteller sinngemäss, der rechtskräftige Schuldspruch wegen Angriffs sei nach Durchführung einer Konfrontationseinvernahme mit dem geschädigten B.________ neu zu beurteilen (pag. 1 f.). 3. Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern beantragte mit Stellungnahme vom 23. November 2020, das Revisionsgesuch sei abzuweisen und die Verfahrenskosten seien dem Gesuchsteller aufzuerlegen (pag. 13 ff.).