1. Die A.________ zugesprochenen anteilsmässigen Entschädigungen seiner Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erst- und oberinstanzlichen Verfahren, total ausmachend CHF 6'369.65 (inkl. Auslagen und MWST), werden in Anwendung von Art. 442 Abs. 4 StPO mit den ihm auferlegten anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'884.50, den ihm auferlegten anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 625.00, den ihm rechtskräftig auferlegten Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 sowie der ihm auferlegten Verbindungsbusse von CHF 800.00 verrechnet.