2. der A.________ mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 27. September 2017 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 2'500.00, gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde, wobei A.________ verwarnt wurde, die Probezeit um ein Jahr verlängert wurde und die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt wurden. III.