Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 23. Juli 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen in der Nacht vom 25. auf den 26. Juli 2019 in D.________ und Burgdorf, schuldig erklärt wurde;