20 18. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 3'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Er wird ferner verurteilt zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung