Es ist mithin vom Nettoeinkommen auszugehen ist, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Gemäss dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 8. Februar 2022 lebt der Beschuldigte nach wie vor von den Mietzinseinnahmen der Liegenschaft an der Q.___-strasse in Herzogenbuchsee. Darin sollen sich ein S.___-Geschäft, ein R.___-betrieb und zwei Wohnungen befinden. Als Lebensunterhalt würden CHF 3'000.00 im Monat resultieren (pag. 313 ff.; ferner pag. 328, Z. 20). Das Vermögen bezifferte er mit CHF 10'000.00. Er wohne alleine und seine Frau in der