Das oberinstanzliche Verfahren dauert somit bereits rund 17 Monate und der Vorfall liegt rund 2.5 Jahre zurück. Die oberinstanzliche Verfahrensdauer ist im Hinblick auf die Komplexität und den Aktenumfang des Falles zu lang und stellt eine geringfügige Verletzung des Beschleunigungsgebots dar. Angemessen erscheint eine Strafreduktion um 5 Tagessätze. Somit verbleibt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. 17.5 Tagessatzhöhe