Stand 1. Januar 2021). Diese sehen auf S. 17 als Referenz für einen Täter, der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vereitelt und keinen Unfall oder lediglich einen Bagatellunfall verursacht, eine Strafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor, was total 20 Strafeinheiten entspricht. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist vorliegend nicht zu bagatellisieren. Der Beschuldigte widersetzte sich der rechtskonform angeordneten Massnahme physisch und in erheblichem Ausmass.