15 stellte merkliche Beeinträchtigung erst infolge dieser weiteren Konsumation eingetreten ist. Auf das Einholen einer Auskunft einer medizinischen Fachperson – wie von der Generalstaatsanwaltschaft eventualiter beantragt – kann vor diesem Hintergrund verzichtet werden. III. Rechtliche Würdigung 14. Führen eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand Bei diesem Beweisergebnis erübrigen sich Ausführungen zur rechtlichen Würdigung. IV. Strafzumessung