noch in der Lage war, ein Fahrzeug sicher im Strassenverkehr zu führen. Nach seiner Ankunft bei der Pizzeria «F.________» trank er innert kurze Zeit weitere 1.13 Liter Bier, wobei zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen ist, dass die im Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei festge-