So wurde er am folgenden Morgen um ca. 05:30 Uhr schlafend vor der Polizeiwache in Herzogenbuchsee gefunden und erklärte beim Aufwachen, dass er sich in seiner Wohnung befinde (pag. 7). Indes sind die ersichtlichen Indikatoren nicht hinreichend schlüssig, um eine derart signifikante Beeinträchtigung zu belegen, dass sie nicht mehr mit der Nachtrunkmenge (unter Berücksichtigung der bereits in Burgdorf konsumierten Menge) erklärt werden könnte. Wie die Kammer an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung selbst wahrnehmen konnte, verfügt der Beschuldigte über begrenzte Deutschkenntnisse.