Die ermittelte Trinkmenge und der errechnete maximale Promillewert sind angesichts dieser Feststellungen plausibel. Zwar trank der Beschuldigte keine riesige Menge Alkohol und legte gleichzeitig ein Verhalten an den Tag, das als starke Alkoholisierung interpretiert werden kann. So wurde er am folgenden Morgen um ca. 05:30 Uhr schlafend vor der Polizeiwache in Herzogenbuchsee gefunden und erklärte beim Aufwachen, dass er sich in seiner Wohnung befinde (pag. 7).