30, Z. 109 und Z. 112 f.). Bei einem gängigen Promillerechner (www.kenn-dein-limit.de/alkoholtests/promille rechner) resultiert mit den vorliegenden Angaben (Männlich, 49 kg, 170 cm gross, 38 Jahre alt, 0.33 Liter Bier zwischen 21:00 und 22:00 Uhr und 1.2 Liter Bier zwischen 22:00 und 23:00 Uhr) ein maximaler Promillewert von 1.31. Gemäss den Berichten der Kantonspolizei wirkte der Beschuldigte äusserst angetrunken und die polizeilichen Arbeiten musste mehrmals erklärt werden. Auf die Erhebung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse habe verzichtet werden müssen (pag. 7). Sein Gang sei schwankend und seine Sprache lallend gewesen (pag.