31, Z. 128 ff.). Auf erneute Nachfrage, wer ihm die Biere gebracht habe, sagte er aus, dass dies «I.________» oder vielleicht auch noch «O.________» oder «P.________» gewesen seien. Er wisse nicht, wer die Biere genau gebracht habe. Man könne auch selber Bier nehmen, deswegen könne er das nicht genau sagen (pag. 31, Z. 133 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft bestätigte der Beschuldigte, dass er denke, 3 ganze Biere getrunken zu haben (pag. 56, Z. 39). Zwei habe er ganz getrunken und eins zur Hälfte. Es könne aber auch sein, dass es eins mehr gewesen sei (pag. 56, Z. 71). Die Polizei habe gesagt, die Menge sei mehr gewesen (pag. 56, Z. 69).