Auf dem Tisch beim Pizzakurier stand beim Eintreffen der Polizei eine noch zu 3.7 dl volle 5 dl Bierdose (pag. 4 f.). Auf dem Polizeiprotokoll und dem Protokoll des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern ist ein Alkoholkonsum von 0.3 Liter vor dem Ereignis und 1.1 Liter nach dem Ereignis vermerkt (pag. 17). Anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 29. Oktober 2019 sagte der Beschuldigte aus, dass er in D.________ zwei Bierdosen à 5 dl getrunken habe und den Teil des Biers, welches auf dem Tisch gestanden habe (pag. 30, Z. 66 f. und Z. 70).