Weitere Feststellungen über den Bierkonsum des Beschuldigten sind anhand der Videoaufzeichnung nicht möglich. Gegenüber der Polizei soll der Beschuldigte bei deren Eintreffen stetig ändernd ausgesagt haben, zwischen 2 bis 4 Bierdosen in der Pizzeria «F.________» getrunken zu haben (pag. 4; vgl. ferner pag. 148, Z. 25). Ein Mitarbeiter soll der Polizei zudem gesagt haben, dass der Beschuldigte ein oder eventuell zwei Bier getrunken habe (pag. 4). Auf dem Tisch beim Pizzakurier stand beim Eintreffen der Polizei eine noch zu 3.7 dl volle 5 dl Bierdose (pag.