_ befand, als er mit seinem Personenwagen vorfuhr, fehlen. 13.3.3 Beim Eintreffen der Polizei Hinsichtlich des Zustands des Beschuldigten beim Eintreffen der Polizeibeamten liegen deren übereinstimmende Aussagen (pag. 7; pag. 148, Z. 23; pag. 148, Z. 30 f.) sowie die Aussagen des Zeugen C.________ (pag. 26, Z. 26 ff.; pag. 27, Z. 70; pag. 27, Z. 71 f.; pag. 152, Z. 30 f.) und des Beschuldigten selbst vor, wonach letzterer stark betrunken war.