9 sie auch über den fraglichen Abend gesprochen hätten, sie hätten jedenfalls nicht über den Zustand des Beschuldigten gesprochen (pag. 156, Z. 35 f.). Der hohe Promillewert des durchgeführten Atemalkoholtests, welches der Beschuldigte ihm mitgeteilt haben soll, hat H.________ offenbar nicht überrascht oder gar zu Rückfragen veranlasst (pag. 24, Z. 82 f.). Zum Zustand des Beschuldigten bei der Abfahrt konnte oder wollte H.________ keine konkreten Angaben machen.