8 den Videoaufzeichnungen keine gesicherten Erkenntnisse zur körperlichen Verfassung des Beschuldigten vor seiner Fahrt nach Burgdorf entnehmen. Aufgrund der geringen Bildqualität ist nur eingeschränkt erkennbar, wie der Beschuldigte um 21:23 Uhr mit seinem Personenwagen von Kirchberg herkommend auf den rechten Parkplatz fährt, sich beim Haupteingang in den Laden begibt, kurz darauf aus dem Hintereingang kommt, wieder in seinen Personenwagen steigt und in Richtung des nächsten Kreisverkehrsplatzes davonfährt.