Die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen ist indes fraglich. Es erscheint wenig lebensnah, dass er nach einer körperlich anstrengenden Arbeit tagsüber und während des Aufenthalts beim See nichts gegessen und getrunken haben will, wie er in der oberinstanzlichen Einvernahme behauptete (pag. 329, Z. 28 ff.; pag. 334, Z. 25 ff.). Jedoch lassen sich