Die polizeilichen Arbeiten hätten ihm mehrmals erklärt werden müssen und er habe eine lallende Sprache sowie einen schwankenden Gang gehabt. Ausserdem sei er im Nachgang an den Vorfall um ca. 05:30 Uhr schlafend vor der Polizeiwache in Herzogenbuchsee aufgefunden worden und habe beim Aufwachen erklärt, dies hier sei seine Wohnung. Er habe selbst ausgesagt, er sei beim Eintreffen der Polizei stark betrunken gewesen. Sein Beeinträchtigungsgrad stehe aber nicht in Einklang mit dem ermittelten Nachtrunk. Somit sei klar, dass er bereits bei seiner Fahrt von Burgdorf nach D.________ betrunken gewesen sei.