4 II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Allgemeine Vorbemerkungen Für die allgemeinen Vorbemerkungen zur Beweiswürdigung wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 196 f.).