2. Die Gebühr für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 23. Juli 2020 in Höhe von CHF 800.00 sei dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Dem Beschuldigten sei für das oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung zuzusprechen.