Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 23. Juli 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen in der Nacht vom 25./26. Juli 2019 in D.________ und Burgdorf; 2. des Nicht-Widerrufs des A.________ mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 27.09.2017 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährten bedingten Vollzugs, wobei A.________ aber verwarnt und die Probezeit um 1 Jahr verlängert wurde. II.