2. Berufung Mit Eingabe vom 30. Juli 2020 meldete die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufung an (pag. 190). Darauf folgte am 13. November 2020 die erneut fristgerechte Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 226). Der Beschuldigte teilte am 3. Dezember 2020 mit, dass er auf Anschlussberufung verzichte und keine Gründe für ein Nichteintreten geltend mache (pag. 231).