CHF 50.00, ausmachend CHF 2'500.00, gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wird, wobei sie den Beschuldigten verwarnte, die Probezeit um ein Jahr verlängerte und die auf das Widerrufsverfahren entfallenden Verfahrenskosten von CHF 300.00 dem Beschuldigten auferlegte (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 179).