II. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 178). Sie verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 800.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt wurde, zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage festgesetzt wurde, sowie zur Übernahme der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1'884.50.