I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldiger) mit Urteil vom 23. Juli 2020 frei vom Vorwurf des Führens eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand, angeblich begangen am 25. Juli 2019 in Herzogenbuchsee, D.________ und anderswo (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 178). Es auferlegte die darauf entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1'977.00 dem Kanton Bern und sprach dem Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eine Entschädigung von CHF 3'163.75 zu.