234 N 13). Diese weist Bakterien auf, welche namentlich Darm- und andere Erkrankungen auslösen können. Die Gefährlichkeit der Bakterien besteht unter anderem darin, dass 38 sie für das blosse Auge unsichtbar sind und das Wasser auch nach der sichtbaren Jauchetrübung noch lange einen gefährlichen Gehalt an Koli- und anderen Bakterien aufweisen kann (vgl. BGE 78 IV 177 f. E. 2).