12.5 Ergebnis der Beweiswürdigung Die Verunreinigung des Quellwassers für die Liegenschaft der Strafkläger im relevanten Zeitraum, insbesondere am 4. Juni 2017, ist erstellt. Die über den Toleranzwerten festgestellte Anzahl von E-Coli, Enterokokken und Aeroben mesophilen Keimen zeigen klar, dass keine Trinkwasserqualität vorgelegen ist. Aufgrund der Art der Verunreinigung – Feststellung von E-Coli und Enterokokken – ist die Trinkwasserverunreinigung auf den Kot und Harn von Kühen zurückzuführen. Andere Nutztiere als diejenigen des Beschuldigten kommen nicht in Frage.