Obenstehend wurden bereits Wurzeleinwachsungen, die geologischen Verhältnisse (insbesondere die Überdeckung der Quellfassung und die Bodenbeschaffenheit) sowie die Niederschläge als mögliche Ursachen für die Verunreinigung des Trinkwassers der Strafkläger genannt. Mit Blick auf die (nicht fachmännische) Einschätzung von I.________, wonach die Unebenheiten im Gelände zeigten, dass das ganze Gebiet rutschgefährdet und zum Teil in Bewegung gewesen sei oder ist, erscheint es auch naheliegend, dass durch den Hangdruck und Verschiebungen im Untergrund beschädigte Drainagen bzw. dadurch neu entstandene Fliesswege des Quellwas-