Sie präsentieren sich allerdings allesamt als Hypothesen, die teils aufwändig abzuklären wären. Obenstehend wurden bereits Wurzeleinwachsungen, die geologischen Verhältnisse (insbesondere die Überdeckung der Quellfassung und die Bodenbeschaffenheit) sowie die Niederschläge als mögliche Ursachen für die Verunreinigung des Trinkwassers der Strafkläger genannt.