394 f.). Auch der sachverständige Zeuge H.________ geht davon aus, wie bereits obenstehend angeführt (E. II.12.4.9), dass, wenn die Fassung 2007 fachgemäss gemacht worden sei, diese nach dem Stand der Technik gebaut worden sei. Dann könne im Bereich drin, in der Schräge, das Oberflächenwasser nicht in die Fassung eindringen (pag. 642 Z. 26-29). Das Gelände oberhalb der Brunnstube sei extrem steil (pag. 642 Z. 26). Je höher oben im Boden die Quelle sei, desto höher sei grundsätzlich das Risiko, dass Fremdwasser reinkomme. Erfahrungsgemäss genüge eine Tiefe ab 2 m.