Das sei das, was geändert habe und aus seiner Sicht weidetechnisch eigentlich schlecht sei. Dasselbe auf der unteren Seite, die Kühe könnten wegen dem Zaun auch nicht mehr die Strasse nach hinten gehen, sondern müssten jetzt durch das Land nach hinten gehen (pag. 621 Z. 29 ff.). Der Zeuge F.________ bestätigte in der Berufungsverhandlung vom 2. November 2020 die Aussagen des Beschuldigten, wonach im 2013 der Systemwechsel von der Milch- zur Mutterkuhhaltung stattgefunden und diese Umstellung, die Art und Weise, wie die Tiere auf die Weide gelassen werden, verändert habe. Er habe die Tiere über den Tag oder über Nacht im Stall gehalten und den Rest der Zeit auf der Wiese.