Weiter führte er hierzu an der Berufungsverhandlung aus, Herr F.________ habe bis 2014 auf der Alp gewohnt (pag. 619 Z. 29). Seit dem Sommer 2015 führe er den Alpbetrieb mit seinen Leuten. Grundsätzlich komme mindestens einmal pro Tag jemand auf die Alp. Es könne auch mehr sein. Auch bei F.________ und G.________ sei es so gewesen, vor allem in den letzten zwei Jahren (pag. 619 Z. 33-39). Weiter sagte er zusammengefasst aus, vor 2013 hätten F.________ und G.________ den ganzen Teil vom Haus Richtung Q.________ (Ortschaft) auf eigene Rechnung bewirtschaftet. Unterhalb und oberhalb der Strasse bis zur Krete und bis zum sog. Lagerplatz sei geweidet worden.