Angus-Kühe hätten auch im 2013 dort geweidet. Der Beschuldigte habe ausschliesslich schwarze Angus-Kühe. Diese Angus-Kühe, die Mutterkühe, hätten ihm einen wesentlich grösseren und gefährlicheren Eindruck gemacht, als die Rinder, die vorher drauf gewesen seien (pag. 215 Z. 34, Z. 36-39). Weiter machen die Strafkläger geltend, dass die vorherigen Bewirtschafter den Lagerplatz oder die Strasse nie als Lager für die Kühe zur Verfügung gestellt hätten. Ein grosser Teil des Geländes oberhalb der Strasse sei von den Vorgängern, F.________ und G.________, gemäht worden (pag. 01, pag. 228, pag. 610 Z. 31 f.).