31 12.4.10 11. Könnte insbesondere eine ab 2016 gegenüber den Vorjahren veränderte Art der Beweidung und der Tierhaltung durch den Beschuldigten die Verunreinigungen verursacht haben? Die AB.________ (Ortschaft) wird seit Jahrhunderten mit Rinderbeweidung bewirtschaftet. Inwiefern sich die Bewirtschaftung von F.________ und G.________ zum Beschuldigten geändert hat, ist anhand der Zeugenaussagen sowie der weiteren Aussagen der Verfahrensbeteiligten aufzuklären: