Gegen diese (natürliche) Kausalität spricht zwar, dass keine Messwerte der Wasserqualität über längere Zeit vorliegen. Verständlicherweise wurde das Trinkwasser erst untersucht, als die Strafkläger Ende Mai 2016 eine Beeinträchtigung der Qualität feststellten, dann solange, bis das Wasser wieder den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprach und schliesslich erst wieder nach der Erstbeweidung am 3. Juni 2017. Dieser Umstand ändert indessen nichts daran, dass die Beweidung mit Rindern zumindest eine Teilursache der Verunreinigungen des Trinkwassers der Strafkläger darstellt. Die massiven Verunreinigungen müssen von Nutztieren stammen: Gemäss den Aussagen von H.______