(Versicherung) an den Strafkläger 1 vom 5. Januar 2017; pag. 23 f.). Anlässlich der polizeilichen Befragung sagte der Beschuldigte bezüglich der Wiederaufnahme der Beweidung am 3. Juni 2017 und dem bereits am 4. Juni 2017 verunreinigten Wasser aus, es habe in der Nacht vom 3./4. Juni 2017 geregnet. Es sei plausibel, dass Oberflächenwasser in die Quelle eingedrungen sei, was die erhöhten Werte erklären könnte (pag. 39 Z. 158-160). Gegen diese (natürliche) Kausalität spricht zwar, dass keine Messwerte der Wasserqualität über längere Zeit vorliegen.