folgende Werte: 130 E-Coli und über 200 Enterokokken in 100 ml sowie über 300 Aerobe mesophile Keime in 1 ml und wies damit auf eine deutliche Verunreinigung hin. Der Strafkläger 1 hat hierzu anlässlich der Berufungsverhandlung vom 2. November 2020 ausgesagt, er habe – soweit er sich erinnern könne – einen Monat bevor die Tiere auf der Weide gewesen seien, eine Probe gemacht. Diese sei gut gewesen (pag. 611 Z. 6 f. und Z. 11). Die Tiere seien am 3. Juni auf die Weide gekommen. Er habe gedacht, er müsse noch schnell eine Probe machen um zu beweisen, dass es immer noch sauber sei. Aber am 4. Juni sei das Wasser schon verunreinigt gewesen.