28 12.4.8 9. Welche Verunreinigungen ihres Trinkwassers stellten die Strafkläger 2017 fest und wann stellten sie diese fest? Die am 4. Juni 2017 vom Strafkläger 1 vom «Quellwasser» (Brunnstube) der oberen (neuen) Leitung entnommene Probe ergab, wie obenstehend bereits ausgeführt, gemäss den Untersuchungsresultaten der AD.________ (AG) vom 12. Juni 2017 (pag. 33 und pag. 336/1) folgende Werte: 130 E-Coli und über 200 Enterokokken in 100 ml sowie über 300 Aerobe mesophile Keime in 1 ml und wies damit auf eine deutliche Verunreinigung hin.