Damit wurde der Weidegang nicht, wie bei schlechten Witterungs- und Bodenverhältnissen empfohlen, eingeschränkt. Für die Kammer stellt sich die Frage, ob die Kühe mit dem kurzen – max. 36 Stunden (1.5 Tage) – Aufenthalt auf dem Lagerplatz, die vom Strafkläger 1 am 4. Juni 2017 festgestellte massive Verschmutzung, mit 130 E-Coli und über 200 Enterokokken in 100 ml sowie über 300 Aerobe mesophile Keime in 1 ml, verantwortlich gemacht werden können (Aufstellung «Prüfberichte»; pag. 53, Laborbericht vom 12. Juni 2017 für die Probe vom 4. Juni 2017; pag. 33 und pag. 336/1). Auch die Sachverständige R.___