___ in einem Halbkreis mit Radius von 10 m zur Quellfassung auf den Weidegang verzichtet sowie die Naturstrasse ausgezäunt hat. Auch kann festgehalten werden, dass zumindest eine vollständige Auszäunung des Lagerplatzes trotz sehr nasser Witterung beim ersten Weidegang vom 3. Juni 2017 nicht vorgenommen worden ist. Die Kammer erachtet es als erstellt, dass die Kühe nicht auf der Strasse, sondern – wie auf den Fotografien vom 4. Juni 2017 (pag. 57 bzw. E78A0830, E78A0833, E78A0834, E78A0835, E78A0837, E78A0839, E78A0843; pag. 336/1) ersichtlich – auf dem Lagerplatz gewesen sind. Zudem kam es am 3. Juni 2017 mit 29.9 mm zu starken Niederschlägen.