Aus der Niederschlagsstatistik für das Jahr 2017 des AWA geht zudem hervor, dass es – wie im Dokument «Hydrometrische Daten des Kantons Bern vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern» eingereicht von Fürsprecher AI.________ im vorinstanzlichen Verfahren bereits aufgezeigt (pag. 51) – am 3. Juni 2017 mit 29.9 mm stark geregnet hat (pag. 463). Fazit Aufgrund der übereinstimmenden Aussagen der Parteien ist erstellt, dass der Beschuldigte vor dem Weidegang 2017 im Nachgang des Berichts H.________ in einem Halbkreis mit Radius von 10 m zur Quellfassung auf den Weidegang verzichtet sowie die Naturstrasse ausgezäunt hat.