(Ortschaft), auf welchem einzelne Kuhfladen ersichtlich sind. Weiter reichten die Strafkläger im oberinstanzlichen Verfahren eine DVD mit weiterem Bildmaterial vom 3. Juni., 4. Juni und 12. Juni 2016 sowie ab 15. Mai 2017 ein (pag. 336/1). Auf dieser DVD sind auch die in den Akten ausgedruckten Fotos enthalten. Das Aufnahmedatum kann den jeweiligen Dateidetails entnommen werden. Aus den Fotografien der Strafkläger ist ersichtlich, dass die Auszäunung des Lagerplatzes am 4. Juni 2017 nur gegen die Strasse und den Hang vorgenommen worden war, nicht aber gegen Osten und Westen (vgl. die Aufnahmen vom 4. Juni 2017 ohne abschliessenden Zaun; pag. 26 und 27).